E-Mail Marketing & DSGVO: Der komplette Leitfaden
"Darf ich das überhaupt?" – Diese Frage stellen sich viele, bevor sie ihren ersten Newsletter versenden. Die Angst vor DSGVO-Abmahnungen ist real. Und berechtigt: Fehler können 1.500€+ kosten. Pro Fall. Aber die gute Nachricht: DSGVO-konformes E-Mail Marketing ist kein Hexenwerk. In diesem Guide erkläre ich dir alles – von den Grundlagen bis zu fertigen Musterformulierungen.
⚠️ Wichtiger Hinweis
Das Wichtigste in 60 Sekunden
DSGVO-konformes E-Mail Marketing in 5 Punkten:
- Einwilligung: Nur mit aktivem Opt-In (Checkbox anklicken)
- Double-Opt-In: Bestätigungs-E-Mail mit Klick-Nachweis
- Transparenz: Klar sagen, wer schreibt, was, wie oft
- Abmeldelink: In jeder E-Mail, ein Klick genügt
- Tool-Wahl: EU-Server = weniger Probleme
Das ist der Kern. Details unten.
Passend dazu: Single Opt-In (wann es erlaubt ist) und Lead Magnet erstellen (Leads gewinnen, ohne DSGVO-Fallen).
DSGVO-Überblick: Was du verstehen musst
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 in der gesamten EU. Sie regelt, wie du personenbezogene Daten – also auch E-Mail-Adressen – verarbeiten darfst.
E-Mail-Adressen sind personenbezogene Daten. Punkt. Sobald du sie sammelst, speicherst, oder für den Versand nutzt, fällt das unter die DSGVO.
Warum die DSGVO existiert
Vor der DSGVO war der Datenschutz ein Flickenteppich. Unternehmen sammelten Daten ohne Grenzen, verkauften sie weiter, und du hattest kaum Kontrolle. Die DSGVO gibt dir als Nutzer diese Kontrolle zurück – und verpflichtet dich als Unternehmer, sauber zu arbeiten.
Die wichtigsten Begriffe
- Personenbezogene Daten: Alles, was eine Person identifizierbar macht – Name, E-Mail, IP-Adresse, Klickverhalten
- Verarbeitung: Jeder Umgang mit Daten – Sammeln, Speichern, Nutzen, Löschen
- Verantwortlicher: Du. Die Person/Firma, die entscheidet, was mit den Daten passiert
- Auftragsverarbeiter: Dein Newsletter-Tool. Verarbeitet Daten in deinem Auftrag
- Betroffener: Die Person, deren Daten verarbeitet werden – dein Newsletter-Abonnent
Was das für E-Mail Marketing bedeutet
Du sammelst E-Mail-Adressen → Du bist Verantwortlicher. Du nutzt ein Newsletter-Tool → Das ist Auftragsverarbeitung. Deine Abonnenten → Die sind Betroffene mit Rechten.
Du musst: Einwilligung einholen, transparent sein, Daten schützen, Rechte respektieren, dokumentieren.
Die 6 DSGVO-Grundprinzipien (und was sie für dich bedeuten)
Die DSGVO basiert auf sechs Grundprinzipien. Wenn du sie verstehst, verstehst du die ganze Verordnung:
1. Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz
Was es bedeutet: Du brauchst einen guten Grund (Rechtsgrundlage) für die Verarbeitung. Beim E-Mail Marketing: die Einwilligung. Und du musst ehrlich sein – keine versteckten Klauseln, kein Kleingedrucktes.
Für dich: Klar kommunizieren, wofür du die E-Mail-Adresse nutzt. Keine Überraschungen.
2. Zweckbindung
Was es bedeutet: Daten dürfen nur für den Zweck genutzt werden, für den sie erhoben wurden.
Für dich: Wenn jemand sich für deinen "Marketing-Newsletter" anmeldet, darfst du ihm keine "Sonderangebote von Partnerfirmen" schicken. Der Zweck muss bei der Anmeldung klar sein.
3. Datenminimierung
Was es bedeutet: Sammle nur Daten, die du wirklich brauchst.
Für dich: Für einen Newsletter brauchst du: E-Mail-Adresse. Vielleicht Vorname (für Personalisierung). Mehr nicht. Geburtsdatum, Adresse, Telefon? Nur wenn es einen echten Grund gibt.
4. Richtigkeit
Was es bedeutet: Daten müssen korrekt und aktuell sein.
Für dich: Ermögliche Abonnenten, ihre Daten zu korrigieren. Bounce-Management: Ungültige E-Mails entfernen.
5. Speicherbegrenzung
Was es bedeutet: Daten nicht länger speichern als nötig.
Für dich: Inaktive Kontakte (12+ Monate keine Aktivität) solltest du anschreiben und bei Nichtreaktion löschen. Abgemeldete Kontakte: Löschen – aber Nachweis der Abmeldung für 3 Jahre aufheben (für Rechtsstreit).
6. Integrität und Vertraulichkeit
Was es bedeutet: Daten vor unbefugtem Zugriff schützen.
Für dich: Sichere Passwörter für dein Newsletter-Tool. Zugänge nur für Mitarbeiter, die sie brauchen. Seriösen Anbieter mit guter Infrastruktur wählen.
Die Kurzform
Einwilligung richtig einholen (mit Mustertext)
Die Einwilligung (auch: Opt-In) ist das Herzstück des DSGVO-konformen E-Mail Marketings. Ohne gültige Einwilligung darfst du keine Werbe-E-Mails versenden.
Die 5 Anforderungen an eine gültige Einwilligung
1. Freiwillig
Der Nutzer muss echte Wahlfreiheit haben. Keine Kopplung an andere Leistungen! "Newsletter-Pflicht für Kauf" ist verboten. "Newsletter ankreuzen, um PDF zu bekommen" ist problematisch (Koppelungsverbot).
2. Informiert
Der Nutzer muss VOR der Einwilligung wissen:
- WER schickt E-Mails? (Dein Unternehmen/Name)
- WAS für E-Mails? (Newsletter, Angebote, Updates)
- WIE OFT? (Ungefähre Frequenz)
- WELCHE Daten werden erhoben?
- WIE kann man sich abmelden?
3. Aktiv
Der Nutzer muss selbst handeln: Checkbox anklicken, Button drücken. Niemals vorausgefüllte Checkboxen! Das ist der häufigste und teuerste Fehler.
4. Nachweisbar
Du musst dokumentieren können:
- WANN hat jemand zugestimmt? (Timestamp)
- WIE? (IP-Adresse, Formular-URL)
- WOMIT? (Der genaue Text, dem zugestimmt wurde)
Ein gutes Newsletter-Tool protokolliert das automatisch.
5. Widerrufbar
Abmeldung muss jederzeit möglich sein – und genauso einfach wie die Anmeldung. Ein Klick auf den Abmeldelink reicht. Kein Login, keine Bestätigung, keine "Schade dass du gehst"-Seite mit verstecktem Link.
❌ So nicht (häufige Fehler)
- "Ich möchte den Newsletter erhalten." (zu vage)
- Vorausgefüllte Checkbox
- "Mit Absenden des Formulars stimmen Sie dem Erhalt von Werbung zu" (versteckt in AGB)
- "Newsletter abonnieren" als einziger Button (keine aktive Einwilligung)
✓ So richtig (Mustertext)
Am Formular:
☐ Ja, ich möchte den kostenlosen Newsletter von [Firmenname] mit [Thema] ca. [1-2x pro Woche/monatlich] per E-Mail erhalten. Die Einwilligung kann ich jederzeit über den Abmeldelink in jeder E-Mail oder per E-Mail an [E-Mail] widerrufen. Hinweise zur Verarbeitung meiner Daten finde ich in der Datenschutzerklärung.
Double-Opt-In: Dein rechtlicher Schutzschild
Double-Opt-In (DOI) ist ein zweistufiges Anmeldeverfahren. Der Nutzer bestätigt seine Anmeldung durch einen Klick in einer Bestätigungs-E-Mail.
Ist DOI Pflicht? Gesetzlich nicht. Aber de facto ja. Denn ohne DOI kannst du die Einwilligung nicht beweisen. Im Streitfall steht Aussage gegen Aussage – und du verlierst.
Der DOI-Ablauf
Schritt 1: Nutzer füllt Formular aus
Der Nutzer trägt seine E-Mail-Adresse ein und setzt aktiv ein Häkchen bei der Einwilligung. Keine vorausgefüllten Checkboxen!
Schritt 2: System sendet Bestätigungs-E-Mail
Automatisch und sofort nach der Anmeldung. Die E-Mail enthält NUR den Bestätigungslink – keine Werbung, keine anderen Inhalte.
Schritt 3: Nutzer klickt auf Bestätigungslink
Erst durch diesen Klick wird die Anmeldung gültig. Das Tool protokolliert: IP-Adresse, Zeitpunkt, verwendeter Link.
Schritt 4: Anmeldung ist bestätigt
Der Kontakt ist jetzt in deiner Liste. Du darfst E-Mails senden. Bei Streit kannst du die Bestätigung nachweisen.
Was in die Bestätigungs-E-Mail gehört
- Kurzer Text: "Bitte bestätige deine Anmeldung"
- Der Bestätigungslink (klar sichtbar)
- Was passiert nach dem Klick
- Kontaktdaten für Fragen
Was NICHT reingehört: Werbung, Angebote, Links zu anderen Seiten, Social Media Icons. Die DOI-Mail dient nur einem Zweck: Bestätigung.
Warum DOI so wichtig ist
- Beweis: Du kannst nachweisen, dass die Anmeldung vom Inhaber der E-Mail-Adresse kam
- Schutz vor Dritten: Niemand kann fremde E-Mail-Adressen eintragen und dich verklagen
- Qualität: Nur echte Interessenten in deiner Liste – bessere Öffnungsraten
- Zustellbarkeit: Weniger Spam-Beschwerden = bessere Inbox-Platzierung
- Vertrauen: Professioneller Eindruck beim Abonnenten
Die typischen DOI-Probleme
"50% bestätigen nicht!"
Normal bei kaltem Traffic. Tipps:
- Sofortige Bestätigungs-E-Mail (nicht erst nach Minuten)
- Klarer Betreff: "Bitte bestätige deine Anmeldung für [Thema]"
- Reminder-E-Mail nach 24h (einmal, nicht nervig)
- Hinweis auf Spam-Ordner prüfen
DOI-Nachweis aufheben
Serverstandort: EU vs. USA – Das große Dilemma
Die Frage, wo die Server deines Newsletter-Tools stehen, ist entscheidend für deine DSGVO-Compliance. Und leider kompliziert.
Das Problem mit US-Tools
Viele bekannte Newsletter-Tools haben ihre Hauptserver in den USA. Das ist problematisch, weil:
- Cloud Act: US-Behörden können theoretisch auf Daten zugreifen – auch wenn sie in der EU gespeichert sind
- Schrems II: 2020 wurde das Privacy Shield gekippt. Seitdem ist die Datenübertragung in die USA rechtlich wackelig
- Data Privacy Framework: 2023 kam ein neues Abkommen. Aber: Experten erwarten, dass auch dieses wieder gekippt wird
Was das praktisch bedeutet
Bei US-Tools musst du:
- Einen AVV mit dem Anbieter abschließen
- In deiner Datenschutzerklärung auf die US-Datenübertragung hinweisen
- Die aktuelle Rechtsgrundlage nennen (aktuell: EU-US DPF)
- Damit leben, dass sich die Rechtslage jederzeit ändern kann
Die sichere Alternative: EU-Server
Mit einem Tool, das Server in Deutschland oder der EU hat, fallen all diese Probleme weg:
- ✅ Keine US-Datenübertragung
- ✅ Kein Risiko bei Abkommen-Änderungen
- ✅ Einfachere Datenschutzerklärung
- ✅ Oft deutscher Support
Für den DACH-Raum
Für den deutschsprachigen Raum sind Tools mit EU-Servern die sicherere Wahl. Das Risiko mit US-Tools steht in keinem Verhältnis zur möglichen Ersparnis. Besonders nicht für kleine Unternehmen, die sich keinen langen Rechtsstreit leisten können.
Tools mit EU/DE-Servern (Beispiele)
- KlickTipp: Server in Deutschland 🇩🇪
Eine ausführliche Übersicht findest du im Newsletter Tool Guide.
DSGVO-Stress vermeiden – starte mit EU/DE-Servern
Wenn du rechtssicher starten willst, brauchst du: Double-Opt-In, einen AVV und einen Serverstandort in Deutschland/EU. Dann musst du nicht bei jedem Rechts-Update zittern.
Mit Geld-zurück-Garantie starten →* Affiliate-Link – für dich entstehen keine Mehrkosten.
Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Wenn du ein Newsletter-Tool nutzt, verarbeitet dieses Tool personenbezogene Daten (die E-Mail-Adressen deiner Abonnenten) in deinem Auftrag. Dafür brauchst du einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
Was ist ein AVV?
Ein AVV ist ein Vertrag zwischen dir (Verantwortlicher) und deinem Tool-Anbieter (Auftragsverarbeiter). Er regelt:
- Welche Daten verarbeitet werden
- Zu welchem Zweck
- Welche Sicherheitsmaßnahmen gelten
- Was bei Datenpannen passiert
- Was nach Vertragsende mit den Daten geschieht
Wo bekomme ich einen AVV?
Bei seriösen Anbietern findest du den AVV:
- Im Account-Backend zum Akzeptieren
- Als PDF-Download auf der Website
- Auf Anfrage beim Support
Wichtig: Du musst den AVV aktiv abschließen – meist durch Akzeptieren im Tool. Mach das BEVOR du den ersten Kontakt sammelst.
Was tun, wenn es keinen AVV gibt?
Dann darfst du das Tool nicht nutzen. Punkt. Ein Anbieter ohne AVV ist nicht DSGVO-konform – und du machst dich mitschuldig.
Bei KlickTipp
Deine Pflichten als E-Mail-Versender
In jeder E-Mail müssen vorhanden sein:
1. Impressum
Entweder vollständig in der E-Mail oder als Link zu deinem Website-Impressum. Pflichtangaben:
- Name / Firma
- Anschrift
- Kontaktmöglichkeit (E-Mail reicht)
- Bei juristischen Personen: Vertretungsberechtigte, Registereintrag
2. Abmeldelink
In jeder E-Mail, gut sichtbar (nicht in Schriftgröße 6 versteckt). Ein Klick muss zur Abmeldung führen – kein Login, keine Bestätigung, keine "Wollen Sie wirklich?"-Nachfragen.
3. Bei US-Tools: Transparenz-Hinweis
Wenn du ein US-Tool nutzt, weise in der E-Mail auf die Datenübertragung hin – oder verlinke auf den entsprechenden Absatz in deiner Datenschutzerklärung.
In deiner Datenschutzerklärung muss stehen:
- Dass du Newsletter versendest
- Welches Tool du nutzt
- Welche Daten du sammelst
- Rechtsgrundlage (Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)
- Bei US-Tools: Hinweis auf Datenübertragung und Grundlage
- Speicherdauer
- Wie man sich abmelden kann
Bei der Anmeldung:
- Klarer Einwilligungstext (siehe oben)
- Link zur Datenschutzerklärung
- Hinweis auf Widerrufsmöglichkeit
- Keine vorausgefüllten Checkboxen
Abmahnungen & Bußgelder: Das Worst-Case-Szenario
Was passiert, wenn du es falsch machst? Lass uns ehrlich sein:
Die theoretischen Strafen
Die DSGVO erlaubt Bußgelder von:
- Bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des Jahresumsatzes (bei "leichteren" Verstößen)
- Bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes (bei schweren Verstößen)
Die Realität: Diese Mega-Strafen sind für Konzerne gedacht. Kleine Unternehmen bekommen selten Bußgelder – aber es gibt etwas anderes:
Das echte Risiko: Abmahnungen
Abmahnungen können kommen von:
- Wettbewerbern
- Verbraucherschutzverbänden
- Privaten "Abmahnern"
- Einzelpersonen, deren Rechte verletzt wurden
Kosten pro Abmahnung: 1.000 - 5.000€ (plus deine Anwaltskosten)
Das Perfide: Abmahnungen sind oft automatisiert. Crawler scannen Websites auf DSGVO-Verstöße, Anwälte schicken Massenabmahnungen. Ein fehlender Abmeldelink, eine vorausgefüllte Checkbox – reicht für eine Abmahnung.
Die häufigsten Abmahngründe im E-Mail Marketing
- Kein Double-Opt-In (Nachweis fehlt)
- Vorausgefüllte Newsletter-Checkbox
- Fehlender oder nicht funktionierender Abmeldelink
- Newsletter nicht in Datenschutzerklärung erwähnt
- Kein AVV mit Tool-Anbieter
- E-Mails an Personen ohne Einwilligung (gekaufte Listen!)
Wie du dich schützt
Die beste Verteidigung: Es von Anfang an richtig machen. Die Checkliste unten hilft dir dabei.
Finger weg von gekauften Listen!
Das ist der schnellste Weg zu teuren Abmahnungen. Gekaufte E-Mail-Listen haben keine gültige Einwilligung für DICH. Jede E-Mail, die du an diese Adressen schickst, ist ein potenzieller Verstoß. Kosten bei 1.000 Adressen à 1.500€ Strafe? Mach die Mathe.
Die komplette DSGVO-Checkliste für E-Mail Marketing
Geh diese Liste durch, bevor du deinen ersten Newsletter verschickst:
Vor dem Start
- ☐ Newsletter-Tool mit EU-Servern gewählt (oder US-Tool rechtlich abgesichert)
- ☐ Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit Tool-Anbieter abgeschlossen
- ☐ Datenschutzerklärung um Newsletter-Absatz erweitert
- ☐ Double-Opt-In im Tool aktiviert
Das Anmeldeformular
- ☐ Einwilligungstext formuliert (wer, was, wie oft, Widerruf)
- ☐ Checkbox ist NICHT vorausgefüllt
- ☐ Link zur Datenschutzerklärung vorhanden
- ☐ Nur notwendige Daten abgefragt (E-Mail reicht!)
- ☐ Kein Koppelungsverbot-Verstoß (Newsletter nicht Pflicht für anderen Service)
Die Bestätigungs-E-Mail (DOI)
- ☐ Wird automatisch und sofort versendet
- ☐ Enthält nur Bestätigungslink (keine Werbung)
- ☐ Betreff ist klar ("Bitte bestätige deine Anmeldung")
- ☐ Tool protokolliert Zeitpunkt und IP der Bestätigung
Jede Newsletter-E-Mail
- ☐ Impressum oder Link zum Impressum vorhanden
- ☐ Abmeldelink vorhanden und gut sichtbar
- ☐ Abmeldung funktioniert mit einem Klick
- ☐ Bei US-Tool: Transparenz-Hinweis oder Link zur DSE
Laufender Betrieb
- ☐ Abmeldungen werden sofort umgesetzt
- ☐ Inaktive Kontakte werden regelmäßig angeschrieben/bereinigt
- ☐ DOI-Nachweise werden aufbewahrt
- ☐ Datenschutzerklärung wird bei Änderungen aktualisiert
Tipp
🔍 Schneller DSGVO-Check
Willst du wissen, wo dein E-Mail Marketing aktuell steht? Unser kostenloser DSGVO-Risiko-Check zeigt dir in 2 Minuten, welche Risiken du hast – und wie du sie behebst.
Musterformulierungen (Copy & Paste)
Einwilligungstext am Formular
☐ Ja, ich möchte den kostenlosen Newsletter von [Firmenname] mit Tipps und Informationen zu [Thema] ca. [X-mal pro Woche/Monat] per E-Mail erhalten. Die Einwilligung kann ich jederzeit über den Abmeldelink in jeder E-Mail oder per E-Mail an [E-Mail-Adresse] widerrufen. Hinweise zur Verarbeitung meiner Daten finde ich in der Datenschutzerklärung.
Absatz für die Datenschutzerklärung (deutsches Tool)
Newsletter
Wenn Sie unseren Newsletter abonnieren, nutzen wir die von Ihnen eingegebenen Daten ausschließlich für den Versand des Newsletters. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Für den Newsletter-Versand nutzen wir [Tool-Name], einen Dienst der [Firma], [Adresse]. Mit diesem Anbieter haben wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen. Die Daten werden auf Servern in Deutschland gespeichert.
Beim Versand werden auch Öffnungs- und Klickraten erfasst, um den Newsletter zu verbessern.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie sich über den Abmeldelink in jeder E-Mail abmelden oder uns eine E-Mail an [E-Mail] senden. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt.
Betreff für DOI-E-Mail
Bitte bestätige deine Anmeldung für [Newsletter-Name/Thema]
Text für DOI-E-Mail
Hallo,
Du hast dich gerade für unseren Newsletter zu [Thema] angemeldet. Um die Anmeldung abzuschließen, klicke bitte auf diesen Link:
[BESTÄTIGUNGSLINK]
Wenn du dich nicht angemeldet hast, ignoriere diese E-Mail einfach. Du wirst dann keine weiteren E-Mails von uns erhalten.
Bei Fragen erreichst du uns unter [E-Mail/Telefon].
Viele Grüße
[Name/Firma]
Anpassen nicht vergessen!
Fazit: DSGVO ist machbar
Die DSGVO ist kein Grund, auf E-Mail Marketing zu verzichten. Mit den richtigen Grundlagen bist du auf der sicheren Seite:
- ✅ Klare Einwilligung mit vollständigem Text
- ✅ Double-Opt-In für nachweisbare Anmeldungen
- ✅ Ein Tool mit EU-Servern und abgeschlossenem AVV
- ✅ Abmeldelink und Impressum in jeder E-Mail
- ✅ Newsletter in der Datenschutzerklärung erwähnt
Das ist kein Hexenwerk. Einmal richtig einrichten – fertig. Die Checkliste oben führt dich Schritt für Schritt.
Und dann? Dann kannst du dich auf das konzentrieren, worum es eigentlich geht: Großartige E-Mails schreiben, die deinen Abonnenten helfen – und dir Umsatz bringen.
Eine Abmahnung kann dich alles kosten
Internationale Tools mit US-Rechtsbezug können ein DSGVO-Risiko sein. KlickTipp: Deutsche Server, AVV per Klick, Double-Opt-In integriert. ProvenExpert: 4,9/5 Sterne bei 1.541 Bewertungen – 99% Empfehlungsrate.
Jetzt DSGVO-sicher starten →* Affiliate-Link – für dich entstehen keine Mehrkosten.
Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen
Ist E-Mail Marketing ohne Einwilligung erlaubt?
Grundsätzlich nein. Für Werbe-E-Mails brauchst du eine ausdrückliche Einwilligung (Opt-In). Es gibt eine schmale Ausnahme für Bestandskunden (§7 Abs. 3 UWG): Wenn ein Kunde bei dir gekauft hat, darfst du ihm E-Mails zu ähnlichen Produkten schicken – aber nur unter strengen Bedingungen und mit Abmeldemöglichkeit.
Was ist Double-Opt-In und warum brauche ich das?
Double-Opt-In (DOI) ist ein zweistufiges Anmeldeverfahren: 1) Nutzer trägt E-Mail ein, 2) Nutzer bestätigt per Klick in einer Bestätigungs-E-Mail. DOI ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Es ist der einzige sichere Weg, die Einwilligung im Streitfall zu beweisen.
Darf ich US-Tools in Deutschland nutzen?
Ja, mit Einschränkungen. Du brauchst: 1) Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Anbieter, 2) Hinweis in deiner Datenschutzerklärung auf US-Datenübertragung, 3) Rechtsgrundlage (aktuell: EU-US Data Privacy Framework). Problem: Die Rechtslage kann sich jederzeit ändern (wie beim Privacy Shield 2020). Sicherer: Ein Tool mit EU-Servern wie KlickTipp.
Welche Strafe droht bei DSGVO-Verstößen im E-Mail Marketing?
Die DSGVO erlaubt Bußgelder bis 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes. In der Praxis werden diese Maximalstrafen selten verhängt. Häufiger und schmerzhafter sind Abmahnungen von Wettbewerbern, Verbraucherschutzverbänden oder privaten Abmahnern. Kosten pro Abmahnung: 1.000-5.000€ zzgl. Anwaltskosten.
Was muss in jeder E-Mail stehen?
Pflicht in jeder Newsletter-E-Mail: 1) Impressum (Name, Adresse, Kontakt) oder Link dorthin, 2) Funktionierender Abmeldelink, 3) Bei US-Tools: Hinweis auf Datenübertragung. Empfohlen: Angabe, warum der Empfänger die E-Mail bekommt ('Du erhältst diese E-Mail, weil du dich am [Datum] angemeldet hast').
Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und brauche ich einen?
Ein AVV regelt, wie dein Newsletter-Tool-Anbieter mit den Daten deiner Kontakte umgeht. Du bist als Verantwortlicher verpflichtet, einen AVV mit jedem Dienstleister abzuschließen, der personenbezogene Daten für dich verarbeitet. Bei seriösen Anbietern kannst du den AVV direkt im Backend akzeptieren oder herunterladen.
Wie lange darf ich E-Mail-Adressen speichern?
So lange der Kontakt auf deiner Liste bleiben möchte. Nach einer Abmeldung musst du die Daten löschen – allerdings darfst du für 3 Jahre dokumentieren, DASS sich jemand abgemeldet hat (für eventuelle Rechtsstreitigkeiten). Inaktive Kontakte solltest du regelmäßig anschreiben und bei Nichtreaktion entfernen.
Was ist bei Lead Magnets zu beachten?
Ein Lead Magnet (kostenloses PDF, Checkliste, etc.) darf nicht an eine Newsletter-Anmeldung gekoppelt werden – das verstößt gegen das Koppelungsverbot. Lösung: Trenne die Einwilligung. Eine Checkbox für das PDF, eine separate für den Newsletter. Oder: Mach den Newsletter optional, nicht Pflicht.
Simon Haenel
Informatiker & KI-Enthusiast
Informatiker aus Leidenschaft. Auf dieser Seite nutze ich KI, um komplexe Themen verständlich aufzubereiten – recherchiert, strukturiert und auf den Punkt gebracht.