Single Opt-In: Ist das wirklich erlaubt?

"Double Opt-In ist Pflicht!" – Das hörst du überall. Jeder Berater, jeder Blog, jeder Experte sagt es. Und sie liegen... falsch. Die Wahrheit: Single Opt-In ist DSGVO-konform. Unter bestimmten Bedingungen. Die meisten Marketer kastrieren ihr Marketing unnötig – weil sie die Rechtslage nicht verstehen.

· 12 Min. Lesezeit

⚠️ Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Inhalte basieren auf der aktuellen Rechtslage (Stand: Januar 2026). Bei konkreten Fragen wende dich an einen Anwalt für IT-Recht.

Die Kurzfassung

Single Opt-In ist legal – aber riskant. Die DSGVO schreibt Double Opt-In nicht vor. ABER: Du trägst die Beweislast. Bei Bestandskunden-Marketing (§7 Abs. 3 UWG) ist SOI rechtssicher. Bei kalten Leads nicht. Die kluge Strategie: Beide Verfahren intelligent kombinieren.

Wenn du gerade erst anfängst: Lies zuerst den DSGVO-Leitfaden und die Schritt-für-Schritt-Anleitung Newsletter erstellen.

Der Mythos: 'Double Opt-In ist Pflicht'

Frag zehn Marketer nach Single Opt-In und du bekommst zehn Mal die gleiche Antwort: "Verboten! Nur Double Opt-In ist DSGVO-konform!"

Das ist falsch.

Nirgendwo in der DSGVO steht das Wort "Double Opt-In". Nicht in Artikel 6, nicht in Artikel 7, nirgendwo. Die Verordnung verlangt eine nachweisbare Einwilligung – aber sie schreibt nicht vor, WIE du diese nachweist.

Warum glauben alle das Gegenteil?

Weil es praktisch richtig ist – aber juristisch falsch. Double Opt-In ist der einfachste Weg, eine Einwilligung zu beweisen. Also predigen Berater es als "Pflicht", um auf der sicheren Seite zu sein.

Das Problem: Du verlierst oft einen spürbaren Teil deiner Leads. Bei kaltem Traffic bestätigen nicht alle. Das ist echter Umsatzverlust – und nicht immer nötig.

Was die Experten sagen

In der DSGVO-Masterclass von KlickTipp erklären Gründer Mario Wolosz und Rechtsanwalt Dr. iur. Stephan Gärtner die rechtlichen Grundlagen. Ihr Fazit: "Single Opt-In ist erlaubt – wenn du weißt, wann und wie."

Die echte Rechtslage: Was die DSGVO wirklich sagt

Artikel 7 DSGVO – Die Bedingungen für die Einwilligung

Die DSGVO sagt in Artikel 7:

"Der Verantwortliche muss nachweisen können, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat."

Beachte: "Nachweisen können" – nicht "per Double Opt-In nachweisen". Die Methode ist nicht vorgeschrieben.

Das UWG – Die zweite Säule

Neben der DSGVO gilt für Werbung das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). §7 Abs. 3 UWG ist der Schlüssel:

Wenn ein Kunde bei dir gekauft hat, darfst du ihm E-Mails zu ähnlichen Waren oder Dienstleistungen schicken – ohne erneute Einwilligung.

Das ist die Bestandskunden-Ausnahme. Hier ist Single Opt-In nicht nur erlaubt, sondern die einzig sinnvolle Option.

Der Unterschied in der Praxis

Szenario Empfehlung Warum?
Newsletter-Anmeldung (kalt) Double Opt-In Keine Rechtsgrundlage ohne Nachweis
Bestandskunde (hat gekauft) Single Opt-In §7 Abs. 3 UWG erlaubt's
Transaktionale E-Mail Single Opt-In Keine Werbung = keine Einwilligung nötig
B2B mit existierendem Kontakt Single Opt-In Bestehendes Geschäftsverhältnis

Wann ist Single Opt-In erlaubt? Die 4 sicheren Szenarien

1. Die Bestandskunden-Ausnahme (§7 Abs. 3 UWG)

Wenn jemand bei dir gekauft hat, darfst du ihm E-Mails schicken – ohne erneute Einwilligung. Aber nur unter diesen Bedingungen:

  • Die E-Mail-Adresse wurde im Zusammenhang mit dem Kauf erhalten
  • Du wirbst für ähnliche Produkte (nicht völlig andere)
  • Der Kunde hat beim Kauf nicht widersprochen
  • Du bietest in jeder E-Mail eine Abmeldemöglichkeit

Beispiel: Jemand kauft einen Online-Kurs über SEO bei dir. Du darfst ihm Angebote für andere Marketing-Kurse schicken. Nicht: Angebote für Kochkurse.

2. Transaktionale E-Mails

E-Mails, die keine Werbung sind, brauchen keine Einwilligung:

  • Bestellbestätigungen
  • Versandbenachrichtigungen
  • Rechnungen
  • Passwort-Reset-Mails
  • Account-Benachrichtigungen

Achtung: Sobald Werbung drin ist, gelten andere Regeln!

3. B2B-Marketing an bestehende Geschäftskontakte

Bei geschäftlichen Kontakten ist die Rechtslage lockerer. Wenn du:

  • Bereits eine Geschäftsbeziehung hast
  • Die E-Mail-Adresse im geschäftlichen Kontext erhalten hast
  • Relevante Geschäftsinformationen sendest

Dann ist Single Opt-In vertretbar. Aber: Übertreib es nicht. Eine Abmeldeoption ist trotzdem Pflicht.

4. Bereits verifizierte E-Mail-Adressen

Wenn die E-Mail-Adresse bereits bestätigt wurde (z.B. durch Account-Erstellung mit E-Mail-Verifizierung), ist die Identität geklärt. In diesem Fall ist SOI für Newsletter-Anmeldungen vertretbar.

❌ Wann Single Opt-In NICHT erlaubt ist

  • Kalte Newsletter-Anmeldungen ohne vorherigen Kontakt
  • Gekaufte oder gemietete E-Mail-Listen (NIEMALS!)
  • Gewonnene E-Mails ohne Kauf-Kontext
  • B2C ohne Geschäftsbeziehung

In diesen Fällen ist Double Opt-In Pflicht – nicht aus rechtlichen Gründen, sondern weil du die Einwilligung nicht anders beweisen kannst.

Die Bestandskunden-Ausnahme: Dein Marketing-Turbo

Viele Marketer lassen unnötig Potenzial auf dem Tisch liegen, weil sie §7 Abs. 3 UWG nicht kennen.

Stell dir vor, du hast eine bestehende Kundschaft. Wenn du diese Menschen erst nochmal durch ein zusätzliches Opt-In schicken willst, verlierst du unnötig einen Teil – nicht weil sie kein Interesse haben, sondern weil Reibung im Prozess entsteht.

Mit der Bestandskunden-Ausnahme kannst du Bestandskunden regelkonform erreichen – solange du dich an die Bedingungen (ähnliche Produkte, Widerspruchsmöglichkeit etc.) hältst.

Was "ähnliche Produkte" bedeutet

Das ist der Knackpunkt. "Ähnlich" heißt:

  • Gleiche Branche – Marketing-Kurs → Marketing-Tool ✓
  • Gleiches Bedürfnis – Fitness-Kurs → Ernährungsplan ✓
  • Logische Erweiterung – E-Book → Online-Kurs zum Thema ✓

Nicht ähnlich:

  • SEO-Kurs → Dating-Coaching ✗
  • Sportschuhe → Haushaltsgeräte ✗
  • Software → komplett andere Software ✗

Die praktische Umsetzung

So nutzt du die Bestandskunden-Ausnahme legal:

1

Prüfe die Rechtsgrundlage

Bestandskunde? Transaktionale E-Mail? B2B-Kontakt? Nur dann ist SOI eine Option. Bei Neukontakten: DOI nutzen.

2

Dokumentiere alles

Zeitstempel, IP-Adresse, Kaufdatum, welche Produkte gekauft wurden. Je mehr Nachweis, desto sicherer.

3

Segmentiere deine Liste

Trenne SOI-Kontakte (Bestandskunden) von DOI-Kontakten (Newsletter-Anmeldungen). Unterschiedliche Regeln, unterschiedliche Behandlung.

4

Respektiere Grenzen

Nur ähnliche Produkte bewerben. Nicht zu aggressiv. Abmeldeoption in jeder E-Mail. Ein Fehler ruiniert alles.

Das Prinzip in der Praxis

Lena Lambrecht erzielte laut KlickTipp 500.000€ Umsatz mit nur 3.700 Kontakten. Der Schlüssel: Bestandskunden, die bereits Vertrauen haben, konvertieren besser als kalte Leads.

Die Risiken bei falschem Einsatz

Single Opt-In falsch einzusetzen ist wie russisches Roulette mit deinem Business. Die Risiken:

1. Abmahnungen & Kosten

Wettbewerber oder Abmahnvereine können dich abmahnen. Bei einer E-Mail ohne gültige Einwilligung. Jede einzelne.

Und das kann schnell existenzbedrohend werden – gerade, wenn du viele Kontakte angeschrieben hast.

2. Beweislast-Umkehr

Bei SOI musst du beweisen, dass die Einwilligung existiert. Nicht der Beschwerdeführer. Ohne DOI-Nachweis stehst du mit leeren Händen da.

3. Spam-Beschwerden & Blacklisting

Wenn Leute deine E-Mails als Spam markieren (weil sie sich nicht erinnern, sich angemeldet zu haben), leidet deine Zustellrate. Zu viele Beschwerden → Blacklist → alle E-Mails landen im Spam.

4. Reputationsschaden

"Die spammen mich zu!" – Das wollen Kunden nicht sagen. Einmal als Spammer abgestempelt, ist das Vertrauen weg.

Die häufigsten Fehler

  1. Alle Kontakte gleich behandeln – Bestandskunden ≠ Newsletter-Abonnenten
  2. Keine Dokumentation – Wann hat wer was gekauft?
  3. "Ähnliche Produkte" zu weit auslegen – SEO-Käufer = Marketing-Interessent, nicht Dating-Zielgruppe
  4. Zu aggressive Frequenz – Bestandskunden-Mails sollten relevant sein, nicht täglich

Die kluge Strategie: Beide Verfahren kombinieren

Die Profis nutzen nicht entweder-oder. Sie nutzen beide Verfahren – je nach Situation.

Das Zwei-Listen-System

Liste Opt-In-Verfahren Quelle Kommunikation
Bestandskunden Single Opt-In Käufe, Transaktionen Produkt-Updates, ähnliche Angebote
Newsletter Double Opt-In Website-Anmeldungen Content, alle Angebote

Die Tag-basierte Lösung

Modernes E-Mail Marketing nutzt Tags statt Listen. So funktioniert es:

  • Tag "Käufer" → Berechtigt für SOI-Kommunikation
  • Tag "Newsletter-Abonnent" → Nur mit DOI-Bestätigung
  • Tag "Produktkategorie" → Für relevante Angebote (ähnliche Produkte)

Mit einem tag-basierten Tool wie KlickTipp wird das automatisch richtig gehandhabt. Keine Listen-Chaos, keine Compliance-Fehler.

Das Ergebnis

  • Mehr Reichweite – Bestandskunden erreichst du zuverlässiger (weil weniger Reibung)
  • Rechtssicherheit – Jeder Kontakt nach korrektem Verfahren
  • Bessere Zustellrate – Newsletter-Kontakte haben aktiv bestätigt
  • Keine Abmahnungen – Alles dokumentiert und korrekt

Praktische Umsetzung: So richtest du es ein

1. Die technische Basis

Du brauchst ein Tool, das beide Verfahren unterstützt und sauber dokumentiert. Wichtige Features:

  • ✅ Double Opt-In mit vollständigem Nachweis (IP, Zeitstempel, Link)
  • ✅ Tag-System für unterschiedliche Kontakttypen
  • ✅ Automatische Dokumentation aller Vorgänge
  • ✅ DSGVO-konforme Infrastruktur (EU-Server)
  • ✅ Abmelde-Management in jeder E-Mail

2. Die Integration mit deinem Shop/System

Dein Kaufprozess sollte automatisch:

  • Käufer in dein E-Mail-Tool übertragen
  • Mit "Käufer"-Tag versehen
  • Produktkategorie-Tag hinzufügen
  • Kaufdatum dokumentieren

Das geht bei den meisten Tools über Integrationen mit Digistore24, CopeCart, WooCommerce etc.

3. Die Kampagnen-Logik

Erstelle separate Kampagnen:

  • Willkommens-Serie (DOI) → Für Newsletter-Anmeldungen
  • Käufer-Follow-Up (SOI) → Für Bestandskunden
  • Cross-Sell-Kampagnen (SOI) → Nur für Käufer ähnlicher Produkte

Die DSGVO-Masterclass

KlickTipp bietet eine 99€ DSGVO-Masterclass mit Rechtsanwalt Dr. iur. Stephan Gärtner. Inhalt: 12 Lehrvideos, Vertragsvorlagen, Checklisten. Das Modul "Single Opt-In ist erlaubt!" erklärt die rechtlichen Details.

Fazit: Nutze die Möglichkeiten, die du hast

Die meisten Marketer verschenken Umsatz, weil sie die Rechtslage nicht verstehen.

Die Wahrheit:

  • Single Opt-In ist nicht verboten
  • Für Bestandskunden ist es die richtige Wahl
  • Für kalte Leads ist Double Opt-In die sichere Wahl
  • Die Kombination beider Verfahren ist die kluge Wahl

Hör auf, dein Marketing zu kastrieren. Verstehe die Regeln – und nutze sie zu deinem Vorteil.

Denn am Ende geht es nicht darum, Regeln zu umgehen. Es geht darum, mehr Menschen zu erreichen, die von dir hören wollen. Und das ist legal. Wenn du es richtig machst.

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Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen

Ist Single Opt-In in Deutschland legal?

Ja, Single Opt-In ist grundsätzlich legal. Die DSGVO schreibt Double Opt-In nicht vor. ABER: Bei Single Opt-In trägst du die Beweislast. Wenn jemand behauptet, sich nicht angemeldet zu haben, musst du das Gegenteil beweisen – was ohne DOI praktisch unmöglich ist. Deshalb ist SOI nur in bestimmten Szenarien sinnvoll.

Wann ist Single Opt-In sicher einsetzbar?

Single Opt-In ist rechtssicher bei: 1) Bestandskunden-Marketing nach §7 Abs. 3 UWG (ähnliche Produkte), 2) Transaktionalen E-Mails (Bestellbestätigungen), 3) B2B-Kommunikation mit existierenden Geschäftskontakten, 4) Bereits verifizierten E-Mail-Adressen (z.B. durch Login). In allen anderen Fällen: Double Opt-In nutzen.

Was ist der Unterschied zwischen Single und Double Opt-In?

Bei Single Opt-In wird eine Anmeldung sofort wirksam – der Nutzer trägt seine E-Mail ein und ist auf der Liste. Bei Double Opt-In muss der Nutzer zusätzlich einen Bestätigungslink in einer E-Mail anklicken. Der Unterschied: Beweisbarkeit. DOI beweist, dass die Anmeldung vom E-Mail-Inhaber kam.

Warum nutzen viele Marketer trotzdem Double Opt-In?

DOI ist der einzige wirklich belastbare Weg, die Einwilligung zu beweisen. Bei einer Abmahnung oder Beschwerde musst DU nachweisen, dass die Person zugestimmt hat. Ohne DOI-Nachweis stehst du sehr schnell mit leeren Händen da. DOI schützt außerdem vor Fake-Anmeldungen und verbessert die Listenqualität.

Kann ich mein Marketing kastrieren, wenn ich immer DOI nutze?

Ja, das kann passieren. Bei kaltem Traffic bestätigen oft nicht alle ihre Anmeldung – du verlierst also potenzielle Leads, bevor sie überhaupt im System landen. Die Lösung: Verstehe, wann DOI nötig ist und wann nicht. Bei Bestandskunden oder bereits verifizierten Kontakten ist SOI erlaubt – und kann sinnvoll sein.

Was passiert, wenn ich Single Opt-In falsch einsetze?

Im schlimmsten Fall drohen Abmahnungen, Bußgelder und teure Streitigkeiten. Häufiger sind Spam-Beschwerden, schlechte Zustellraten und Blacklisting. Das Problem bei SOI ohne Rechtsgrundlage: Jede einzelne E-Mail kann ein potenzieller Verstoß sein – und das Risiko wächst mit jeder weiteren Nachricht und jedem weiteren Kontakt.

Simon Haenel

Simon Haenel

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