DSGVO-Risiko-Check für Newsletter
Eine falsche Einstellung, eine fehlende Checkbox – und schon flattert die Abmahnung ins Haus. Prüfe jetzt in 2 Minuten, ob dein E-Mail-Marketing rechtssicher ist.
Ist dein E-Mail-Marketing rechtssicher?
DSGVO-Verstöße können teuer werden: Bis zu 20 Mio. € oder 4% des Jahresumsatzes. Aber die meisten wissen nicht, ob sie alle Anforderungen erfüllen.
Dieser Check zeigt dir: Welche Risiken du hast, wie kritisch sie sind, und was du konkret tun kannst, um sie zu beheben.
Nutzt du Double-Opt-In für Newsletter-Anmeldungen?
Double-Opt-In macht Einwilligungen nachweisbar. Ohne Nachweis kannst du nicht beweisen, dass jemand zugestimmt hat.
Ohne Double-Opt-In fehlt der Einwilligungs-Nachweis.
Hast du eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) mit deinem E-Mail-Tool?
Eine AVV ist gesetzlich vorgeschrieben (Art. 28 DSGVO), wenn ein Drittanbieter deine Kundendaten verarbeitet.
Fehlende AVV = Verstoß gegen Art. 28 DSGVO.
Werden deine E-Mail-Daten in der EU/Deutschland gespeichert?
Bei Datenübertragungen in Drittländer (z.B. USA) gelten zusätzliche Anforderungen (Stichwort: Schrems II).
Drittland-Transfers erhöhen Komplexität und Risiko.
Hat jede E-Mail einen funktionierenden Abmeldelink?
Ein Abmeldelink ist Pflicht in jeder Marketing-E-Mail (§7 UWG). Ohne Link riskierst du Abmahnungen.
Fehlender Abmeldelink = Verstoß gegen §7 UWG.
Ist deine Datenschutzerklärung aktuell und vollständig?
Die Datenschutzerklärung muss alle verwendeten Tools und Zwecke nennen – auch dein E-Mail-Tool.
Unvollständige Datenschutzerklärung = rechtliches Risiko.
Enthält dein Newsletter ein vollständiges Impressum?
Geschäftsmäßige E-Mails brauchen Absenderangaben nach §5 TMG (Name, Adresse, Kontakt).
Fehlendes Impressum = Ordnungswidrigkeit.
Dokumentierst du die Einwilligung deiner Abonnenten?
Du musst nachweisen können, wann und wie jemand eingewilligt hat (IP, Zeitstempel, Text).
Ohne Nachweis gilt: Keine Einwilligung vorhanden.
Fragst du nur die wirklich nötigen Daten ab?
Datensparsamkeit ist DSGVO-Grundsatz. Nur die E-Mail sollte Pflichtfeld sein.
Zu viele Pflichtfelder = unnötiges DSGVO-Risiko.
Starte den Check
Beantworte alle Fragen, um dein Risiko zu sehen.
Deine Risiken:
Dein E-Mail-Marketing scheint DSGVO-konform zu sein. Prüfe regelmäßig, ob sich Anforderungen ändern.
Nächster Schritt: Lerne, wie du DSGVO-konformes E-Mail-Marketing von Anfang an richtig aufsetzt – inkl. AVV, Double-Opt-In und Dokumentation.
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Warum DSGVO-Konformität nicht optional ist
Die Risiken sind real
DSGVO ist kein "nice to have". Gerade im E-Mail-Marketing sind Einwilligung, Nachweisbarkeit (z.B. Double-Opt-In) und saubere Prozesse entscheidend, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Das Problem: Viele setzen Tools ein, ohne AVV, ohne klare Dokumentation der Einwilligung oder mit unnötigen Datenrisiken.
Die gute Nachricht: DSGVO-Konformität muss nicht kompliziert sein. Mit dem richtigen Setup lassen sich viele Anforderungen sauber umsetzen: Double-Opt-In, dokumentierte Einwilligungen, AVV und klare Prozesse für Auskunft/Löschung.
Was KlickTipp (laut Website) bietet
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Häufige Fragen zum DSGVO-Check
Was passiert bei einem DSGVO-Verstoß im E-Mail-Marketing?
DSGVO-Verstöße können zu empfindlichen Konsequenzen führen – von behördlichen Maßnahmen bis hin zu Bußgeldern. Für E-Mail-Marketing ist zusätzlich wichtig: Ohne saubere Einwilligung (z.B. Double-Opt-In) und nachvollziehbare Nachweise wird es schnell unangenehm.
Brauche ich wirklich Double-Opt-In für meinen Newsletter?
In Deutschland ist Double-Opt-In zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber de facto Pflicht. Ohne Double-Opt-In kannst du nicht beweisen, dass jemand sich tatsächlich angemeldet hat. Bei einem Rechtsstreit trägst du dann die Beweislast.
Was ist eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV)?
Eine AVV ist ein Vertrag zwischen dir und deinem E-Mail-Tool-Anbieter. Sie regelt, wie deine Kundendaten verarbeitet werden. Ohne AVV verstößt du gegen Art. 28 DSGVO – selbst wenn du ein seriöses Tool nutzt.
Sind US-Anbieter für Newsletter automatisch DSGVO-konform?
Nicht automatisch. Wenn Daten in Drittländer übertragen werden, sind zusätzliche Prüfungen und Maßnahmen nötig (z.B. Verträge, Risikobewertung, ggf. technische Schutzmaßnahmen). Einfacher ist es oft mit einem Anbieter, dessen Serverstandort in Deutschland/EU liegt.